Organisation.
Der Kanton Solothurn verfügt über die drei Gewalten «Regierungsrat», «Kantonsrat» und «Gerichte».
Jedes Regierungsratsmitglied ist Vorsteher/in eines Departements. Die fünf Departemente bilden zusammen mit der Staatskanzlei die Organisation ab. Jedes Departement ist in weitere Ämter gegliedert, welche für bestimmte Aufgabenbereiche zuständig sind.
Der Regierungsrat.
Der Regierungsrat besteht aus fünf vom Volk gewählten Personen. Er ist die Exekutive des Kantons Solothurn und ist somit für den Vollzug und die Ausführung der Gesetze zuständig. Jedem Regierungsrat und jeder Regierungsrätin ist ein Departement unterstellt. Die Regierung wird vom Landammann präsidiert, der jeweils für ein Kalenderjahr vom Regierungsrat gewählt wird. An den Sitzungen des Regierungsrates nimmt auch der Staatsschreiber teil.
Der Kantonsrat.
Der Kantonsrat besteht aus 100 Personen, welche vom Volk gewählt werden. Er ist die oberste und gesetzgebende Behörde des Kantons Solothurn und übt die Oberaufsicht über alle Behörden und Organe aus, die kantonale Aufgaben wahrnehmen. Er wird nach Proporz gewählt und die Mitglieder üben ihr Mandat frei aus. Der Kantonsrat erlässt alle grundlegenden und wichtigen Bestimmungen in Form von Gesetzen und setzt den jährlichen Voranschlag (Budget) fest. Er genehmigt unter Vorbehalt der Volksrechte die Staatsverträge und Konkordate, soweit nicht der Regierungsrat durch das Gesetz zum endgültigen Abschluss ermächtigt ist.
Die Gerichte.
Die Gerichte sorgen für den Rechtsfrieden: Sie beurteilen – als unabhängige Gewalt – Straftaten und Streitigkeiten unter Privaten. Im Rahmen der Verwaltungsgerichtsbarkeit überprüfen sie staatliche Akten. Schliesslich beurteilt das Versicherungsgericht sozialversicherungs-rechtliche Streitigkeiten. Die Gerichte sind die rechtsprechende Gewalt. Die Organisation des Gerichtswesens ist durch das Gesetz festgelegt. Die Arbeitsweise der Gerichte ist durch die Prozessordnung detailliert geregelt. Die solothurnischen Gerichte werden von der dreiköpfigen Gerichtsverwaltungskommission geleitet, die die oberste Instanz ist.
Die Departemente.
Insgesamt gibt es fünf Departemente: das «Departement für Bildung und Kultur», das «Volkswirtschaftsdepartement», das «Finanzdepartement», das «Bau- und Justizdepartement» und das «Departement des Innern». Jedes Departement wird von einem der fünf Regierungsräte/ Regierungsrätinnen geführt.
Die Staatskanzlei.
Die Staatskanzlei ist, nach Verfassung, die allgemeine Stabstelle des Regierungsrates und des Kantonsrates. Diese ist zuständig für den Regierungsbetrieb und übernimmt eine Scharnierfunktion zwischen der Regierung, der Verwaltung und dem Parlament. Weiterhin ist die Staatskanzlei zuständig für die Durchführung von allen eidgenössischen und kantonalen Wahlen und Abstimmungen.